Wer darf Zahnärzte ausbilden? Welche Richtlinien gibt es für Lachgas-Zertifizierungen?

WER DARF ANWENDER-ZERTIFIZIERUNGEN FÜR DIE LACHGASSEDIERUNG DURCHFÜHREN? EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE GELTENDEN RICHTLINIEN

Die Lachgassedierung hat sich in Deutschland seit 2010 als Standardmethode zur minimalen Sedierung von Patienten in der Zahnmedizin etabliert. Verantwortlich hierfür sind eine sichere Technik, klar definierte Standards in der Anwendung und ein hohes Ausbildungsniveau durch verschiedenen Fortbildungsinstitutionen.

Der wissenschaftliche Konsens ist klar: Bei einem hohen Niveau in der Ausbildung und Zertifizierung der Anwender und einer standardisierter Qualität in der Anwendung ist die Lachgassedierung ein integraler, sicherer Bestandteil der heutigen Zahnmedizin.

WELCHE STANDARDS GELTEN NUN FÜR EINE „ANGEMESSENE“ AUSBILDUNG FÜR ZAHNÄRZTE?

Wir möchten hier kompakt die wichtigsten Aussagen der relevanten Fachgesellschaften zusammentragen:

 

POSITIONSPAPIER DER BZÄK VON 2018:

 

„Die sichere Beherrschung der Sedierungsverfahren inklusive möglicher Notfälle erfordert eine fundierte Ausbildung. Die Ausbildung soll durch Selbststudium anhand von Lehrmaterial und einem Präsenskurs von 14 Stunden für die minimale Sedierung mit Lachgas als Monosubstanz, … erfolgen. Im Präsenzkurs müssen praktische Übungen enthalten sein.“[i]

 „Die Ausbildung zur Durchführung von Sedierungen erfolgt durch qualifizierte Zahnärzte und/oder Ärzte.

Zum Positionspapier der BZÄK

 

AUSBILDUNGSSTANDARDS DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR DENTALE SEDIERUNG E.V. VON 2012

 

Die Ausbildung erfolgt durch einen Anästhesisten, der sich durch theoretische Kompetenz und ausgedehnte praktische Erfahrung auszeichnet. Er oder sie sollte nach der Approbation mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Techniken der Anxiolyse und Analgesie gesammelt haben. Der Kurs umfasst mindestens 14 Unterrichtsstunden, einschließlich einer klinisch-praktischen Komponente, bei der die Technik der Lachgassedierung praktisch am Gerät vermittelt wird.“[ii]

Zu den Ausbildungsstandards der DGFDS

DGKIZ UND BDAI: WISSENSCHAFTLICHE MITTEILUNG ZUM EINSATZ VON LACHGAS ZUR MINIMALEN SEDIERUNG VON KINDERN IN DER ZAHNHEILKUNDE 2013

  

„Die Sedierung von Kindern zu zahnärztlichen Eingriffen in Praxisräumen erfordert eine Schulung des gesamten am Prozess beteiligten Personals; Die Fähigkeit  zur  Anwendung  erfordert ein spezielles Training (Aus- und periodische Weiterbildung), das z.B. durch die European Academy of Dentists(1997), das Council of European Dentists(CED) 2011 und die NICE  Guidelines (2010)  gefordert  wird.“ [iv]

Zur Stellungnahme DGKIZ/BDA

CED ENTSCHLIESSUNG ZUR ANWENDUNG DER INHALATIVEN LACHGASSEDIERUNG IN DER ZAHNMEDIZIN 2012

 

Pflichtinhalte eines 2-tägigen Theoriekurses (10-14 Stunden): Strategien zur Angst- und Verhaltenssteuerung, technische Aspekte verschiedener Sedierungsgeräte, chemische, physiologische und biologische Aspekte von Lachgas, Notfälle und lebensrettende Sofortmaßnahmen. Es wird dringend empfohlen, Anästhesisten oder „Sedationisten“ in den Unterricht einzubinden.“[iii]

Zur CED Richtlinie

FAZIT

Der breite Konsens aller wissenschaftlichen Institutionen bezüglich der Anforderung an eine adäquate Ausbildung von verantwortlichen Zahnärzt*innen zur eigenständigen Anwendung der Lachgassedierung ist:

  • der anwendende und verantwortliche Zahnarzt oder die Zahnärztin sollte einen mindestens 2-tägigen Kurs belegen
  • Kursleiter und Referenten sollten ausgebildete Anästhesisten oder Sedationisten sein, auch in der Anwendung und Ausbildung erfahrene Zahnärzte werden häufig als adäquate Ausbilder, zumindest für Teile des Curriculums, beschrieben

Es gibt keine wissenschaftliche Stellungnahme, die eine Zertifizierung von Anwendern durch Medizinprodukteberater im Rahmen einer Gerätelieferung an einem Tag als ausreichend oder zulässig beschreibt.

 

Was ist mit Teamschulungen?

Die medizintechnische Schulung von Teams und Assistenz bezüglich der Handhabung, Pflege und Instandhalten eines Medizinproduktes ist eine vollkommen andere Sache und liegt im Bereich der Vorgaben des MPG und der MPBetreibV. Solche Einweisungen und Schulungen sind gerätespezifisch durchzuführen und können durch die Hersteller bzw. von deren autorisierte Fachleute durchgeführt werden.

Eine Zertifizierung zur eigenständigen Anwendung am Patienten stellt dies nicht dar.