Was fordern aktuelle Guidelines zum Monitoring bei moderaten Sedierungen durch Zahnärzte?
Neben der kontinuierlichen Überwachung des Bewusstseins fordern nationale und internationale Guidelines ein entsprechendes, apparatives Monitoring mit einer entsprechenden Dokumentation.
In diesem Beitrag wollen wir allen interessierten Zahnärzten und Oralchirurgen, die mittels oraler oder intravenöser Applikation moderate Sedierungen anbieten, einen aktuellen Überblick geben, was wirklich gefordert ist…und was nicht.

Aktuelle Guidelines und Studien
Im Kern konzentrieren wir uns in diesem Beitrag auf vier wesentliche Reviews bzw. Guidelines:
- Aktueller Review in wissen kompakt Sedierung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. Dr. Wolfgang Jakobs und Dr. Frank G. Mathers (Stand 2021)
- Positionspapier der BZÄK zur dentalen Sedierung (Stand 2018)
- ADA Sedation Guidelines (Stand 2016)
- Academy of Medical Royal Colleges (UK) Safe sedation practice for healthcare procedures: Standards
and guidance (Update Stand 2021)
Weiterführende Studien finden Sie in den oben genannten Quellen.
Wie ist die moderate Sedierung definiert?
Die moderate Sedierung lässt sich definieren als „medikamenteninduzierte Unterdrückung des Bewusstseins, während der die Patienten zielgerichtet auf entweder rein verbale Aufforderungen oder in Kombination mit leichter taktiler Stimulation reagieren. Es sind keine Interventionen erforderlich, um die Durchgängigkeit der Atemwege aufrechtzuerhalten, und die Spontanatmung ist ausreichend. Die Herz-Kreislauf-Funktion ist gewöhnlich aufrechterhalten.“ (vgl. Jakobs, Mathers 2021)
Was MUSS ich bei moderaten Sedierungen an Monitoring einsetzen?
Bei moderaten Sedierung liegt ein ganz besonderer Fokus auf der Kontrolle der Atmung und Oxigenierung. Der Patient soll in einer moderaten Sedierung eigenständig und spontan atmen.
Der breite Konsens momentan sieht vor, dass in der intraoperativen Überwachung mittels Medizintechnik die folgenden Vitalparameter dauerhaft überwacht und dokumentiert werden:
- kontinuierliche Überwachung der Pulsfrequenz und der Sauerstoffsättigung des Blutes -> Pulsoximetrie
- kontinuierliche Überwachung der Ventilation mittels Messung des expiratorischen CO2-Gehaltes -> Kapnometrie (Hier gehts es zum Blogartikel: Die Bedeutung der Kapnometrie bei moderaten Sedierungen
- in festen Abständen (5-10 Minuten) Überwachung des Blutdrucks -> nicht-invasive Blutdruckmessung
Bei Patienten mit kardialen Vorerkrankungen kann ein zusätzliches EKG-Monitoring sinnvoll und notwendig sein, als obligat bei „normalen“ ASA I oder ASA II Patienten wird dies aber nicht beschrieben.
Neben der apparativen Überwachung ist die klinische Bewertung der Bewusstseinslage zu erfolgen.
Die Dokumentation der Überwachung sollte „live“ erfolgen und eine entsprechende Ablage in der (digitalen) Patientenakte ermöglichen. Systeme wie unsere sedalife-Systeme sind mit einem internen Speicher ausgestattet, über eine simple Software können die Patientenprofile und Messdaten ausgelesen und in die digitale Akte übertragen werden.

Was gilt nach der OP?
In der post-operativen Überwachung sollten die oben genannten Möglichkeiten ebenso bestehen. Das bedeutet wirklich kontinuierlich sollte im Aufwachraum die Pulsoximetrie eingesetzt werden. Hier ist ist wichtig, über Assistenz, Begleitpersonen und apparative Alarmsysteme entsprechend auf Zwischen- oder Notfälle hingewiesen zu werden, um dann schnell und adäquat reagieren zu können
Bei Fragen zum Monitoring bei moderaten Sedierungen oder auch weiteren Fragen zu dem benötigten Equipment sprechen Sie uns bitte an.
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